Der Weg zum Ausweis
Hier finden Sie detailierte Informationen:

Für den Führerausweis der Kategorie B (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser dem Führer) zu erlangen gehen sie folgendermassen vor:

  1. Gesetzliches Mindestalter 18 Jahre
  2. Besuch Nothelferkurs
  3. Absolvierter Nothelferkurs (der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein)!
  4. Antragsformular für Lernfahrausweis ausfüllen und mit einem amtlichen Ausweis, persönlich beim Strassenverkehrsamt, oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abgeben.
  5. Theorie lernen
  6. Theorieprüfung ein Monat vor dem 18. Geburtstag absolvieren
  7. Praktische Ausbildung nach Erhalt des Lernausweises 
  8. Besuch Verkehrskundeunterricht
  9. Anmelden zur praktischen Prüfung
  10. Praktische Prüfung

Musterausweis

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